AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

der Firma Rolladen Pütz GmbH

1.  Mit Erteilung des Auftrages durch den Besteller gelten die nachfolgenden Vertrags- und Lieferungsbedingungen als anerkannt. Die Annahme des Auftrages erfolgt nur zu den nachfolgenden Bedingungen. Hiervon abweichende Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

2.  Soweit in diesen Vertrags- und Lieferungsbedingungen keine abweichende Regelungen enthalten sind, gelten die   Bestimmungen der VOB der jeweils gültigen Fassung.

3.  Die vereinbarte Lieferzeit beginnt mit Eingang der Auftragserteilung oder, falls ein gemeinsames Aufmaß erfolgt, mit dem Aufmaß. Die genannten, bzw. bestätigten Liefer- und Montagetermine sind in allen Fällen jedoch nur unverbindlich und als annähernd zu betrachten. Die vereinbarte Lieferzeit kann um maximal zwei Monate überschritten werden.

4.  Höhere Gewalt sowie Ereignisse, die die Lieferung und Montage erschweren oder unmöglich machen, berechtigen uns, die Lieferzeit um die Dauer der Behinderung, nebst einer angemessenen Anlaufzeit, hinauszuschieben. Im Falle einer wesentlichen Erschwernis oder Unmöglichkeit sind wir berechtigt, vom Vertrag, soweit dieser noch nicht erfüllt ist, zurückzutreten.In sämtlichen vorgenannten Fällen sind wir von der Leistung eines Schadenersatzes entbunden.

5.  Kommt unsere Firma in Verzug, kann der Besteller nach Ablauf einer von ihm schriftlich gesetzten Nachfrist von min-  destens 2 Monaten vom Vertrag insofern zurücktreten, als die Firma den Vertrag noch nicht erfüllt hat.

6.  Bei 4 Monaten überschreitenden Lieferungszeiten gelten, sofern vertraglich nichts anderes vereinbart ist, die zum Zeitpunkt der Lieferung gültigen Listenpreise unserer Firma.

7.  Sämtliche gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum unserer Firma.

8.  Nimmt der Besteller die bestellte Ware nicht ab, ist er trotzdem zur Zahlung des vollen Kaufpreises verpflichtet, wenn   es sich um sogenannte Maßanfertigungen handelt.

9.  Für den Fall der Kündigung von der Herstellung der bestellten Ware ist der Besteller verpflichtet, 10% des Preises als    Entschädigung für entgangenen Gewinn und für die entstandenen Kosten zu zahlen.

10.  Bei Sachmängeln sind wir wahlweise zur Nachbesserung, Gutschrift des Minderwertes, Lieferung mangelfreier Ware  bzw. bei Unvollständigkeit zur Nachlieferung verpflichtet. Schlägt die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung fehl, kann der Besteller Minderung verlangen.

11.  Sämtliche anderen Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere Schadenersatzansprüche und Ansprüche auf Wandlung sind ausgeschlossen.

11.  Schäden infolge unsachgemäßer Behandlung, Montage durch Dritte oder durch höhere Gewalt sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.

12.  Der Besteller hat die gelieferte Ware unverzüglich nach Einbau zu prüfen und unserer Firma alle Mängel spätestens  innerhalb von 10 Tagen schriftlich mitzuteilen.

13.  Nicht offensichtliche Mängel sind schriftlich spätestens innerhalb eines halben Jahres anzuzeigen.

14.  Sämtliche Ansprüche bezüglich der Elektromotoren gegen unser Unternehmen, insbesondere Gewährleistungsansprüche, sind ausgeschlossen. Die gegenüber der Herstellerfirma gewährte Garantie bleibt hiervon unberührt.

15.  In den Preisen ist das Abdichten, Versiegeln und Beiputzen von Kunststoff-Fenstern nicht enthalten. Diese Tätigkeiten werden nach dem tatsächlichen Materialverbrauch und Zeitaufwand gesondert in Rechnung gestellt.

16.  Kann eine Anlage durch einen von uns nicht zu vertretenden Umstand nicht vollständig eingebaut werden, so ist die Zahlung für den eingebauten Teil der Anlage zu leisten. Eine Teillieferung gilt soweit als selbstständiges Geschäft.

17.  Soweit nach Vertragsabschluss die im Auftrag festgelegten Maße, Typen o.ä. sich verändern, ist der Preis entsprechend der jeweils gültigen Preistabelle unserer Firma zu berichtigen. Für diesen Fall gelten die den veränderten Maßen angepassten Preise als vereinbart.

18.  Alle Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 10 Tagen, spätestens jedoch innerhalb von 30 Tagen rein netto. Die Berechnung dieser Frist erfolgt vom Datum der Rechnungsstellung an. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 2% über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu zahlen.

19.  Rechnungen müssen für die Dauer von 2 Jahren bis Ablauf eines Kalenderjahres aufbewahrt werden.

20.  Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Trier. Es gilt Deutsches Recht.

Trier, Januar 2019